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Service

Einsatz von Bodycams in unseren MittelrheinBahn-Zügen

Bodycam

Um die Sicherheit unserer Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer und Fahrgäste in unseren Zügen zu erhöhen, führten wir Mitte Juni 2019 Bodycams ein. Ab 19 Uhr werden diese mit einer gelben Warnwesten getragen.

Das Projekt wurde ins Leben gerufen, da eine Auswertung der täglichen Berichte der Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern ergab, dass die Anzahl kritischer Vorfälle deutlich zugenommen hatte. Der Einsatz der Kameras soll die Mitarbeitenden bei Auseinandersetzungen im Dienst vor Übergriffen schützen, deeskalierend wirken und auch gegen Sachbeschädigungen und Vandalismus vorbeugen. Weiterhin können entsprechende Aufnahmen unter bestimmten Auflagen im Nachgang zur Rekonstruktion und Aufklärung von Straftaten ausgewertet werden. Tatsächlich gefilmt wird jedoch nur, wenn dies im Falle einer Konfliktsituation notwendig ist. Und auch erst dann, wenn alle Beteiligten vor Beginn über die Aufzeichnung informiert wurden.

Wir sind das erste deutsche Verkehrsunternehmen, dass Bodycams durch eigene Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern einführten, in allen anderen Anwendungsfällen erfolgt der Einsatz bisher durch Sicherheitsdienste und Polizeikräfte. Da unsere Fahrgäste schon vor dem Start über das Projekt mit Plakaten informiert wurden, reagierte ein Großteil der Kunden verständnisvoll auf die Bodycams. Zentral für den Erfolg des Projektes ist jedoch, dass sich die Kolleginnen und Kollegen auf den Zügen sicherer fühlen.

Der Datenschutz hatte sowohl vor dem Start als auch fortwährend höchste Priorität. Ständig eingebunden sind daher neben unserem Betriebsrat, dem Datenschutzbeauftragten von Transdev, auch die Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und des Landes Nordrhein-Westfalen. Die im Falle einer Aufnahme aufgezeichneten Daten werden zudem nur ausgelesen und dauerhaft gespeichert, wenn die Bundespolizei das Filmmaterial für strafrechtliche Ermittlungen als relevant einstuft. Dies bedeutet, dass die betroffenen Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer oder bei Sachbeschädigungen das Unternehmen zwingend vor einer Auswertung eine Anzeige erstatten und ggf. einen Strafantrag stellen muss.

Bis zum Start des Projektes war es ein langer Weg. Auch die Landesdatenschutzbehörde Rheinland-Pfalz musste zuvor ihre Zustimmung erteilten und die Landesdatenschutzbehörde Nordrhein-Westfalen ebenfalls.

Weitere Informationen gibt es hier