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Seit dem 27. April 2020 gilt für Fahrgäste die Pflicht, im Öffentlichen Personennahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch die Verwendung von selbst genähten Masken, einem Halstuch oder einem Schal ist gestattet. Durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes schützt man sich selbst und die anderen Fahrgäste.
Die Mund-Nasen-Bedeckung ist Voraussetzung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:
• Das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
• Das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler und Schüler, nicht unterwegs sind.
• Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette.
Die Fahrscheinpflicht ist nicht aufgehoben. Als Fahrgast können Sie vor Antritt der Fahrt auch Tickets in Online-Ticketshops zum Selbstausdrucken oder als HandyTicket über die VRS-App, über die Apps der Verkehrsunternehmen sowie über den DB Navigator bzw. über die Mobil.NRW-App kaufen.
Weitere Informationen unter www.vrs.de sowie https://www.mobil.nrw/corona.html