Mittelrheinbahn

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Beförderungsbedingungen der trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH

Im Rahmen einer Tarif- und Vertriebskooperation gelten in den Zügen der trans regio die Beförderungsbedingungen der DB AG (BBDB). Bei Fahrten innerhalb eines Verkehrserbundes gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundes (RNN, VRM, VRS).

1. Abweichungen zu der zur Anwendung kommenden Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (BBDB):
  • Sämtliche BahnCard-Angebote werden anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Das Online-Ticket DB/ÖBB/NS wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Das HandyTicket DB wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Alle Spar- und Europa-Sparpreise werden anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • InterRail wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Gruppe&Spar wird anerkannt, für die DB-Produktklassen A und B jedoch nicht ausgegeben
  • City-Ticket wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Dauer- Spezial und Dauer-Spezial Aktion werden anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Das Angebot „bahn.bonus“ wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Autostadt-Spezial wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Rail&Fly wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Good for Train wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • German Rail Ticket wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Rail inklusive Tour (RIT) wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • Eurail Pass wird anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
  • German Rail, Twin- und Youth Pass werden anerkannt, jedoch nicht ausgegeben
2. Videoüberwachung

Aus Sicherheitsrelevanten Aspekten werden die Fahrgasträume der trans regio Fahrzeuge durch Videokameras überwacht. Diese Fahrzeuge sind durch Kamera-Symbol sichtbar gekennzeichnet.

3. Datenschutz, Datensicherheit

Die personenbezogenen Daten, die bei der Videoaufzeichnung entstehen werden grundsätzlich automatisch überspielt, wenn die Speicherkapazität erreicht ist und sind bis zum Zeitpunkt ihrer Löschung vor unbefugten Zugriffen gesichert. Verarbeitet und genutzt werden die aufgezeichneten Daten nur in sicherheitskritischen Fällen während des vorbezeichneten Speicherzeitraums von einem ausgewählten Personenkreis.

Der Kunde stimmt mit dem Betreten eines trans regio Fahrzeuges der Videoaufzeichnung und damit der Erfassung personenbezogener Daten zu den oben genannten Zwecken zu.

Alle personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und gelöscht.

Für Mitarbeiter der DB AG werden folgende Mitarbeiterfahrkarten anerkannt:
  • TagesTicket M Fern F
  • JobTicket M
  • NE-Zusatzfahrkarte zur persönlichen NetzCard M
Nicht anerkannt werden:
  • persönliche NetzCard M
  • übertragbare NetzCard
  • TeilnetzCard
  • Firmenreisefahrkarten
  • TagesTicket M Fern P (mit Zuschlag)
  • RegioTicket M50
  • SchülerTicket M

Mitfahrt mit Behindertenausweis in den Zügen der trans regio

Für Personen mit Schwerbehindertenausweis ist, wenn der Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist, die Fahrt in den Zügen der trans regio unentgeldlich.